Dies ist die traditionelle und weit verbreitete Bestattung in einem Sarg. Grundsätzlich können Sie zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab entscheiden.
Beim Wahlgrab können Lage und Anzahl der Grabstätten je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.
Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer oder mehreren Grabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden, wenn in einer Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.
In diesem Fall wird die Nachzahlung bis zur Ruhefriest des Friedhofes für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit erforderlich. Die Ruhefrist variiert je nach Friedhof und kann bis zu 30 Jahren betragen.
Bei einem Reihengrab ist die Ruhefrist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und nicht verlängerbar.
Auf dem Klever Friedhof gibt es folgende Erdbestattungsmöglichkeiten: